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Markt Donaustauf · Donaustauf · 17.09.2026

Was bedeutet der „Bauturbo“ für unsere Gemeinde?

Mehr Wohnraum im Ort schaffen durch Nachverdichtung und Umbau

Eine Umfrage des Bayerischen Rundfunks vom Februar 2026 zeigt: Gerade auch am Speckgürtel der Ballungszentren wie z.B. Regensburg wird fehlender Wohnraum als eines der größten Probleme gesehen. Viele Menschen suchen dringend nach einem zur jeweiligen Lebenssituation passenden Zuhause. Gleichzeitig ist ein klassischer Haus-Neubau längst nicht für jeden finanziell stemmbar. Ein Umbau, eine Aufstockung oder ein Anbau kann in vielen Fällen eine gute Alternative sein. Bestehende Gebäude können weiter genutzt werden und im Zuge des Umbaus bietet es sich an, die energetische Sanierung gleich mit umzusetzen. Durch Anbauten lassen sich vorhandenen Grundstücke bestmöglich ausnutzen.

Die Bundesregierung hat diese Situation erkannt und mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, dem sogenannten „Bauturbo“, ein Instrument geschaffen, um die Entstehung von zusätzlichem Wohnraum deutlich schneller und mit weniger Hürden als bisher zu ermöglichen. Der „Bauturbo“ steht für Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB), die das Bauantragsverfahren vereinfachen und beschleunigen sollen. Ziel dabei ist es, in kurzer Zeit möglichst viel neuen oder zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Als zentraler Aspekt ist hierbei die Nachverdichtung zu nennen, also das Entwickeln zusätzlichen Wohnraums auf erschlossenen oder bereits bebauten Grundstücken.

Nachverdichtung ist aus einer Vielzahl Gründen sinnvoll. Hauseigentümer können zusätzlichen Wohnraum für Familienangehörige schaffen, generationenübergreifende Lösungen umsetzen oder Wohnungen zur Vermietung bereitstellen. Somit können bestehende Gebäude trotz veränderter Nutzeransprüche weiter bewohnt werden. Durch die Bebauung von freien Flächen auf großen Grundstücken oder durch Schließen von Baulücken wird der Zersiedelung von Ortschaften entgegengewirkt. Damit wird bereits vorhandene Infrastruktur wie Straßen, Versorgungsleitungen oder der Kanal effizienter genutzt und die dafür anfallenden Unterhaltskosten auf mehr Anwohner verteilt. Nachverdichtung trägt auch zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden bei und hilft, Landschaft und landwirtschaftliche Flächen zu schonen.

Wichtig ist jedoch: Auch bei Anwendung des „Bauturbos“ gelten die grundlegenden baurechtlichen Vorgaben und technischen Normen uneingeschränkt. Dazu zählen beispielsweise die Einhaltung von Abstandsflächen, Anforderungen an Brandschutz und Statik, sowie Regelungen zum Immissionsschutz. Der „Bauturbo“ bedeutet daher keine Absenkung von Sicherheits- oder Qualitätsstandards, sondern die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Die Planungs- und Gestaltungshoheit liegt seit jeher bei der Gemeinde. Das bedeutet, die Gemeinde hat das Recht, aber auch die Pflicht Flächennutzungspläne und Bebauungspläne für deren Gebiete aufzustellen. Darin definierte Festlegungen müssen bei Bauanträgen beachtet werden. Im Rahmen des „Bauturbos“ wurden im BauGB nun bestehende Artikel zu Ausnahmen und Befreiungen erweitert, sowie der §246e zur Zustimmung der Gemeinde neu aufgenommen. Dieser Paragraph erlaubt es den Gemeinden, bei der Bewilligung von Bauanträgen unter bestimmten Bedingungen von den regulären Vorschriften des Baugesetzbuchs abzuweichen, ohne langwierig die Flächennutzungs- oder Bebauungspläne anpassen zu müssen. Auch mit Zustimmung der Gemeinde wird jedes Bauvorhaben noch durch die untere Baubehörde hinsichtlich der Vereinbarkeit mit öffentlichen und nachbarschaftlichen Belangen geprüft. Um Fehlentwicklungen vorzubeugen kann der „Bauturbo“ nur mit expliziter Zustimmung der Gemeinde angewendet werden. Er ist somit kein Automatismus für uneingeschränkte Bautätigkeit, sondern ein Instrument, das verantwortungsvoll eingesetzt werden muss.

Die neue Regelung ist vorläufig bis 31.12.2030 befristet. Wenn Sie Fragen haben, ob und in welcher Form der „Bauturbo“ für Ihr konkretes Vorhaben in Betracht kommt, wenden Sie sich gerne an Bürgermeister Wolfgang Vogel (Wolfgang.Vogel@vg-donaustauf.de) oder an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.


Auf den Punkt gebracht:

  • Der Bauturbo erleichtert und beschleunigt Umbauten, Aufstockungen und Nachverdichtung im Ort
  • Ziel: Mehr Wohnraum schaffen, vorhandene 
  • Infrastruktur besser nutzen und Flächen sparen
  • Regelung darf nur mit expliziter Zustimmung der Gemeinde angewandt werden
  • Baurechtliche Standards bleiben erhalten 
  • (Abstände, Brandschutz usw.)
  • Entscheidungen über Bauanträge liegen stärker bei der Gemeinde

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