Markt Donaustauf · Ortsübergreifend · 21.07.2026
Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Trotz engmaschiger Kontrollen wird immer noch festgestellt, dass
Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen
Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger,
Radfahrer und Kraft fahrer behindert werden. Auch Verkehrszeichen,
Straßenlampen und Straßennamenschilder werden
oft von überhängendem Bewuchs verdeckt. Daher werden alle
Grundstücksbesitzer gebeten, ihre Bäume, Hecken und Sträucher
regelmäßig so weit zurück zu schneiden, um die Verkehrssicherheit
im Straßenraum zu gewährleisten. Die Regelung des Naturschutzgesetzes,
das in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines
jeden Jahres das Schneiden von Gehölzen verbietet, greift hier
nicht. Wir appellieren an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein
unserer Bürgerinnen und Bürger.
