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Gemeinde Tegernheim · Ortsübergreifend · 04.08.2026

Datenweitergabe an die Bundeswehr

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG), das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat sich eine wichtige Änderung im Bundesmeldegesetz ergeben.

Was gilt bisher?

Meldebehörden übermitteln bereits seit Jahren automatisch Name und Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an die Bundeswehr – und zwar im Jahr bevor sie volljährig werden. Bisher war es möglich, dieser Weitergabe zu widersprechen.


Was ändert sich?

Das Widerspruchsrecht entfällt. Ab sofort können Betroffene die Datenweitergabe an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nicht mehr verhindern. Bestehende Widersprüche werden automatisch aus dem Melderegister gelöscht. Gleichzeitig übernimmt die Bundeswehr die Wehrerfassung künftig selbst – diese Aufgabe liegt nicht mehr bei den Meldebehörden.


Was wird übermittelt?

Vor- und Familienname sowie Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden. Weitere Informationen finden Sie im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG).


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