Gemeinde Tegernheim · Tegernheim · 12.03.2026
3. Bauausschusssitzung
Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern und zwei Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen, Fl.Nr. 102, 101/2, 101/3, Mittelweg 5, 5a und 7
Die Antragstellerin plant den Neubau von zwei Doppelhäusern und zwei Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen. Die Doppelhäuser haben eine Grundfläche von jeweils ca. 80 m² und beide Gebäude erhalten ein Satteldach. Es sollen jeweils 2 Wohneinheiten entstehen. Die Einfamilienhäuser haben jeweils eine Grundfläche von 103 m² und beide Gebäude erhalten ein Satteldach. Insgesamt 12 Stellplätze werden in Form von Garagen und Stellplätzen untergebracht. Der Bauausschuss erteilt mit 10 : 1 Stimmen dem Neubau von zwei Doppelhäusern und zwei Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag zur Umnutzung von 2 Garagen zu einem Büroraum sowie Umnutzung einer Gewerbeeinheit zu einer Ferienwohnung, Fl.Nr. 820, Mittelweg 66
Der Antragsteller plant die Umnutzung von zwei Garagen zu einem Büroraum sowie die Umnutzung einer Gewerbeeinheit im OG zu einer Ferienwohnung. Die Doppelgarage hat eine Grundfläche von 37,69 m² und soll künftig als Büroraum genutzt werden. Die Gewerbeeinheit im OG hat eine Grundfläche von 60,93 m² und soll künftig als Ferienwohnung genutzt werden. Der Bauausschuss lehnt einstimmig die Umnutzung von zwei Garagen zu einem Büroraum sowie der Umnutzung einer Gewerbeeinheit im OG zu einer Ferienwohnung ab.
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Fl.Nr. 313/76, Jurastraße 21
Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 142,42 m² und erhält ein Satteldach. Es soll eine Wohneinheit entstehen. Zwei Stellplätze werden in der Garage und im Carport untergebracht. Der Bauausschuss erteilt einstimmig der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport das gemeindliche Einvernehmen. Der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.
Bauvorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilien-hauses mit 11 barrierefreien Wohnungen, Fl.Nr. 867/3, 923, 922/12, Obere Felder 7
In der Bauausschusssitzung vom 10.07.2025 wurde dem Vh bereits zugestimmt. Aktueller Stand: Aufgrund der Stellungnahme vom Immissionsschutz werden die Sichtschutzzäune im Osten und Westen verschoben bzw. angepasst. Die Mauer im Süden kommt neu hinzu.
Das Vorhaben hält folgende Festsetzungen nicht ein:
- Mauern sind unzulässig.
Aufgrund der damaligen erheblichen Befreiung sowie der neuen Befreiung ist nun zusätzlich die Zustimmung nach § 36a BauGB notwendig. Der Bauausschuss erteilt mit 6 : 5 Stimmen dem Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten die Zustimmung nach § 36a BauGB sowie das gemeindliche Einvernehmen. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.
Bauvorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Fl.Nr. 923/2, 922/2, 921/2, 920/2, 919/2, Obere Felder 10
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten. Das Grundstück ist ca. 1.084 m² groß und liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans Obere Felder II. Der Bauausschuss stellt (7 : 4 Stimmen) den Antrag bis zur nächsten Bauausschusssitzung zurück und verlangt aussagekräftigere Unterlagen u. a. GRZ-Berechnung.
Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Fl.Nr. 135, 134, Wiedmannstraße
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 309,12 m², verfügt über eine Wandhöhe von 6,40 m, eine Firsthöhe von 10,41 m und zwei Vollgeschosse (Bauweise offen). Das Gebäude erhält ein Satteldach mit zwei Gauben. Es sollen 8 Wohneinheiten entstehen. 14 Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, weitere 3 Stellplätze befinden sich oberirdisch westlich der Tiefgarageneinfahrt. Der Bauausschuss erteilt mit 7 : 4 Stimmen der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung nach § 36a BauGB. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.
Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohn-gebäude, Fl. Nr. 326/1, Böhmerwaldstraße 23
Der Antragsteller plant das bestehende Wohngebäude im Süden zu erweitern. Der Anbau hat eine Grundfläche von 97,74 m², verfügt über eine Wandhöhe von 5,83 m, eine Firsthöhe von 6,89 m und zwei Vollgeschosse (Bauweise offen). Das Gebäude erhält ein Pultdach. Es soll eine Wohneinheit entstehen. Zwei Stellplätze werden östlich vom Anbau untergebracht. Der Bauausschuss verweigert mit 11 : 0 Stimmen dem Anbau an ein bestehendes Wohngebäude das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 919/5, 921/6, 920/5, Obere Felder 18
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Doppelhauses mit Garage. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 72 m² und zwei Vollgeschosse. Das Gebäude erhält ein Satteldach. Es soll eine Wohneinheit entstehen. Zwei Stellplätze werden in Form einer Garage und einem Stellplatz untergebracht. Der Bauausschuss erteilt mit 8 : 3 Stimmen dem Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 921, 920, 919, Obere Felder 16
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Doppelhauses mit Garage. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 72 m² und zwei Vollgeschosse. Das Gebäude erhält ein Satteldach. Es soll eine Wohneinheit entstehen. Zwei Stellplätze werden in Form einer Garage und einem Stellplatz untergebracht. Der Bauausschuss erteilt mit 8 : 3 Stimmen dem Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 919/4, 921/4, 920/4, 922/4, Obere Felder 14
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Doppelhauses mit Garage. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 72 m² und zwei Vollgeschosse. Das Gebäude erhält ein Satteldach. Es soll eine Wohneinheit entstehen. Zwei Stellplätze werden in Form einer Garage und einem Stellplatz untergebracht. Der Bauausschuss erteilt mit 8 : 3 Stimmen dem Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 919/3, 921/3, 920/3, 922/3, Obere Felder 12
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Doppelhauses mit Garage. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 72 m² und zwei Vollgeschosse. Das Gebäude erhält ein Satteldach. Es soll eine Wohneinheit entstehen. Zwei Stellplätze werden in Form einer Garage und einem Stellplatz untergebracht. Der Bauausschuss erteilt mit 8 : 3 Stimmen dem Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag auf isolierte Befreiung zur Umnutzung von acht Personalwohnungen zu Seniorenwohnungen, Fl.Nr. 610/1, Am Hohen Sand 11, 13
Der Antragsteller plant die Personalwohnungen im betreuten Wohnen im Dachgeschoss in Seniorenwohnungen umzunutzen. In beiden Häusern sind insgesamt 8 Wohneinheiten (jeweils 4 pro Gebäude) die umgenutzt werden sollen. Eine isolierte Befreiung nach Art. 63 kann erteilt werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Bauausschuss erteilt mit 9 : 2 Stimmen der isolierten Befreiung zur Umnutzung der Personalwohnung in Seniorenwohnungen das gemeindliche Einvernehmen. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.
Verlängerung eines Bauantrags zur Nutzungsänderung einer Gewerbefläche - EUBECOS Bestand verkleinert dadurch Fläche für Spielhalle“, Fl. Nr. 793/1, Von-Heyden-Str. 1
Der Antragsteller bittet um Verlängerung der Baugenehmigung vom 26.04.2022 für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung einer Gewerbefläche - EUBECOS Bestand verkleinert und dadurch Fläche für eine Spielhalle. Der Bauausschuss verweigert mit 11 : 0 Stimmen der Verlängerung der Baugenehmigung vom 26.04.2022 für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung einer Gewerbefläche - EUBECOS Bestand verkleinert und dadurch Fläche für eine Spielhalle“ das gemeindliche Einvernehmen ab.
Städtebaulicher Vertrag - Weinbergstr. 60, Fl. Nr. 3224
Für das Vorhaben „Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser und vier Einfamilienhäusern - Weinbergstraße 60, Fl. Nr. 3224“ wurde im Rahmen der Bauvoranfrage die Zustimmung der Gemeinde Tegernheim nach § 36a BauGB (Bau-Turbo) bereits erteilt. Die Zustimmung erfolgte mit der Auflage, vor Einreichung des Bauantrags einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen. Der Bauantrag wird vom Vorhabenträger erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags eingereicht. Da im Bau-Turbo-Verfahren kein Bebauungsplan aufgestellt wird, sollen die für die ordnungsgemäße städtebauliche Entwicklung und die gesicherte Erschließung wesentlichen Punkte verbindlich geregelt werden. Der städtebauliche Vertrag dient damit der Absicherung der in der Bauvoranfrage erteilten Zustimmung nach § 36a BauGB und der Umsetzung der dort enthaltenen Auflage. Durch die vertraglichen Regelungen werden Herstellung, Betrieb und Unterhaltung der privaten Erschließungsanlagen einschließlich Straßenbeleuchtung dem Erschließungsträger bzw. den späteren Eigentümern zugeordnet. Belastungen für den Gemeindehaushalt sind aus dem Vertrag nicht vorgesehen. Die Verwaltung legt dem Bauausschuss den Vertragsentwurf zur Entscheidung vor. Der Bauausschuss stimmt mit 11 : 0 Stimmen dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB zum Vorhaben Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser und vier Einfamilienhäusern - Weinbergstraße 60, Fl. Nr. 3224 mit dem Erschließungsträger G. Ehrenreich GmbH in der vorgelegten Fassung (Stand 11.03.2026) zu.